AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 06.10.2025 – Geltung für B2B (Unternehmen). Diese AGB basieren ausschliesslich auf Schweizer Recht (OR, DSG).

  1. Geltung, Vertragsgrundlagen und zukünftige Änderungen

Diese AGB regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen BG Mentoring („BG Mentoring“) und Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des Obligationenrechts (OR) sind. Vertragsgrundlagen sind: (i) das individuelle Angebot inkl. Leistungsbeschreibung, (ii) gegebenenfalls einbezogene Unterlagen (z. B. Spezifikationen, Arbeitspläne), (iii) Preislisten und (iv) diese AGB. Ab dem ersten Vertragsabschluss gelten sie automatisch für Folgeverträge in der jeweils aktuellen Fassung, auch ohne erneuten Hinweis.

AGB oder Vertragsklauseln des Auftraggebers gelten nur, wenn BG Mentoring sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Eine blosse Bezugnahme („Es gelten unsere AGB“) genügt nicht.

Rangfolge bei Widersprüchen: (1) individuelles Angebot/Sondervereinbarung, (2) projektspezifische Leistungsbeschreibung, (3) allgemeine Unterlagen/Preislisten von BG Mentoring, (4) diese AGB. Vertragselemente von BG Mentoring gehen entgegenstehenden Elementen des Auftraggebers vor.

Zukünftige Änderungen: BG Mentoring kann AGB, Preislisten oder Leistungsbeschreibungen in Textform ankündigen; sie gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innert 14 Tagen schriftlich widerspricht. Für abgeschlossene Einzelaufträge bleibt die alte Fassung massgeblich.

 

  1. Vertragsabschluss, Angebote, Annahme und Zugang

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber ist an seine Auftragserteilung 14 Tage gebunden. Der Vertrag entsteht erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder ersichtliches Tätigwerden (Beginn der Leistungserbringung). Eine Eingangsbestätigung ist keine Annahme.

Elektronische Erklärungen (E-Mail, Plattform, eSign): Zugang an Werktagen (Mo–Fr, ohne gesetzliche Feiertage am Sitz beider Parteien) zwischen 08:00–18:00 Uhr gilt als am selben Tag erfolgt; ausserhalb dieser Zeiten am nächsten Werktag um 08:00 Uhr.

E-Commerce-Informationen: BG Mentoring erfüllt die gesetzlich zwingenden Informationspflichten gemäss Schweizer Recht (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG in Verbindung mit E-Commerce-Bestimmungen). Über zwingendes Recht hinausgehende Informationspflichten sind ausgeschlossen.

 

  1. Leistungsumfang, Abwicklung und Mitwirkungspflichten

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der im Angebot dokumentierten Leistungsbeschreibung. Inhalte aus Präsentationen, Websites oder Marketing sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich einbezogen wurden.

BG Mentoring erbringt Leistungen fachgerecht nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Innerhalb der Leistungsbeschreibung besteht ein angemessener Gestaltungsspielraum; austauschbare Leistungen dürfen durch funktional gleichwertige Alternativen ersetzt werden, sofern die Zielerreichung gewahrt bleibt.

BG Mentoring darf geeignete Subunternehmer oder Drittprodukte einsetzen. Sind bestimmte Drittkomponenten als vereinbarte Fremdleistungen ausgewiesen, beschränkt sich die Pflicht von BG Mentoring auf Beauftragung, Koordination und Qualitätssicherung; für die ordnungsgemässe Erbringung haftet primär der Drittanbieter.

Teilleistungen sind zulässig, soweit zumutbar. Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Mitwirkungspflichten: Der Auftraggeber stellt rechtzeitig, unaufgefordert und in weiterverarbeitbarer Form alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben bereit. Er prüft beigestellte Inhalte auf Tauglichkeit, Rechtmässigkeit und Rechtefreiheit. Verspätete, mangelhafte oder unterlassene Mitwirkung führt zu Terminverschiebungen und Mehrkosten, die separat vergütet werden. Wird BG Mentoring wegen beigestellter Inhalte in Anspruch genommen, hält der Auftraggeber BG Mentoring schadlos und unterstützt bei der Abwehr.

Prüfpflichten: BG Mentoring schuldet keine umfassende Rechtsprüfung (Marken-, Urheber-, Datenschutz-, Wettbewerbsrecht). Der Auftraggeber stellt die rechtliche Zulässigkeit für seinen Zweck sicher oder lässt prüfen.

Erfüllungsort: Sitz von BG Mentoring, sofern nicht abweichend vereinbart.

 

  1. Persönliche Leistungserbringung, Verhinderung und Krankheit

Die Beratungsleistungen sind höchstpersönlich und nicht ohne Weiteres durch Dritte ersetzbar. Bei kurzfristiger Verhinderung oder Krankheit der eingesetzten Mentorin/des eingesetzten Mentors darf BG Mentoring (i) Termine verschieben oder (ii) eine fachlich gleichwertige Ersatzperson einsetzen, sofern verfügbar. Ein Anspruch auf eine Ersatzperson besteht nicht.

Fallen Präsenz-Sessions oder Gruppenformate krankheitsbedingt aus, kann BG Mentoring (i) Ersatztermine ansetzen, (ii) das Format online durchführen oder (iii) inhaltlich gleichwertige Leistungen digital bereitstellen. Weitergehende Ansprüche (Reise, Hotel, Arbeitsausfall) sind ausgeschlossen. 1:1-Sitzungen werden nicht aufgezeichnet und finden in Echtzeit statt. Sagt der Auftraggeber bestätigte Termine mehr als zweimal kurzfristig ab oder verschiebt sie, kann BG Mentoring die Einheit als erbracht werten; die Vergütung bleibt geschuldet.

 

  1. Events und Workshops

Von BG Mentoring freiwillig und kostenlos angebotene Events oder Workshops dienen der Wissensvermittlung und Community-Pflege und sind kein geschuldeter Leistungsbestandteil anderer Produkte. BG Mentoring kann solche Angebote jederzeit ändern, verschieben oder absagen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung, Aufzeichnung, Ersatztermin oder Reise-/Aufwandsentschädigung.

 

  1. Rechte an Leistungen, Endprodukten und Referenzen

Alle Immaterialgüterrechte (Urheber, Leistungsschutz, Datenbank, Marken etc.) an Leistungen verbleiben bei BG Mentoring bzw. deren Lizenzgebern, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, Projektdateien, Quellcodes, Workbooks oder Zwischenergebnissen besteht nicht. BG Mentoring ist nicht verpflichtet, Unterlagen nach Projektende aufzubewahren.

BG Mentoring darf branchenübliche Hinweise anbringen und den Auftraggeber (Name/Logo, sachliche Projektbeschreibung) als Referenz nennen, solange kein schriftlicher Widerruf vorliegt.

 

  1. Vergütung, Preise und Abrechnung

Alle Preise verstehen sich in CHF zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).

Kostenvoranschläge: Unverbindlich. Überschreitungen bis 15 % gelten als genehmigt. Bei höheren Mehrkosten informiert BG Mentoring; sie gelten als genehmigt, wenn kein Widerspruch innert 7 Tagen erfolgt und keine zumutbare Alternative vorgeschlagen wird.

Abrechnung: Pauschalen umfassen die im Angebot definierte Leistung; Zusatzleistungen werden separat entlohnt. Aufwandhonorare nach effektivem Zeit-/Sachaufwand. Change Requests erfordern Zustimmung beider Seiten.

Teilzahlungen/Vorschüsse: BG Mentoring kann angemessene Teilzahlungen und Vorschüsse verlangen, insbesondere bei Neukunden oder Fremdleistungen.

Preisanpassungen: Bei Dauerschuldverhältnissen kann BG Mentoring Preise jährlich anpassen. Indexierung nach LIK (BFS). Zusätzlich sachlich begründete Anpassungen, wenn Drittleistungen > 3 % steigen.

Ungerechtfertigter Rücktritt/Abbruch: Rücktritt/Abbruch ohne wichtigen Grund entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Bereits angefallene Dritt- und Personalkosten sind voll zu vergüten.

 

  1. Zahlung, Fälligkeit und Verzug

Rechnungen sind innert 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; bei Online-Buchungen sofort. BG Mentoring kann Vorkasse verlangen.

Zahlungsarten: Überweisung; sofern angeboten, auch Lastschrift (CHF: banküblich; EUR: SEPA-Firmenlastschrift) oder andere elektronische Zahlungsmittel.

Verzug: Wird eine fällige Zahlung nicht bis zum ersten Kalendertag des jeweiligen Monats geleistet, fällt zusätzlich eine Mahngebühr von CHF 50 an (einmalig pro Zahlungsverzug). Zusätzlich Verzugszinsen von 9 % p. a. Der Auftraggeber trägt sämtliche Betreibungs-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.

Nach fruchtloser Mahnung mit 7-tägiger Nachfrist ist BG Mentoring berechtigt: (i) sämtliche Leistungen sofort fällig zu stellen, (ii) offene Leistungen zu suspendieren und (iii) nach weiterer 7-tägiger Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

Aufrechnung/Zurückbehaltung: ausgeschlossen, ausser die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Ratenzahlungen: Bei Verzug mit auch nur einer Rate tritt Terminverlust ein.

Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BG Mentoring.

 

  1. Abnahme, Rüge und Gefahrübergang

Nach Übergabe/Abnahme muss der Auftraggeber innert 8 Tagen schriftlich freigeben oder Mängel detailliert rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Verdeckte Mängel sind innert 8 Tagen nach Entdeckung zu rügen.

Rügen müssen Mangelbild und Umstände beschreiben; BG Mentoring ist Gelegenheit zur Prüfung/Behebung zu geben.

Beim Versand von Waren geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.

 

  1. Gewährleistung, Nachfrist und Rücktritt

Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate ab Abnahme/Übergabe. BG Mentoring entscheidet über Nachbesserung oder Ersatz. Fristverlängerung durch Nacherfüllung tritt nicht ein.

Vor Rücktritt ist schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen.

 

  1. Haftung

BG Mentoring haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung. Zwingende Haftungen (z. B. Personenschäden) bleiben unberührt.

Bei Drittleistungen haftet BG Mentoring nur für sorgfältige Auswahl und Koordination.

 

  1. Hinweise zu Gesundheitsbezug / Ausschluss von Heilbehandlungen

Die Leistungen von BG Mentoring sind keine Psychotherapie, Heilbehandlung oder medizinische Beratung. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilerfolge zugesagt. Teilnahme setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Bei Beschwerden mit Krankheitswert ist ärztliche/therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

  1. Know-how-Schutz, Vertraulichkeit und Rufschutz

Alle nicht öffentlichen Informationen (Ideen, Konzepte, Prozesse, Methoden, Unterlagen, Business-Know-how) gelten als Geschäftsgeheimnisse. Der Auftraggeber wahrt Vertraulichkeit, nutzt Informationen nur zur Vertragserfüllung und macht sie Dritten nicht zugänglich.

Unrichtige oder rufschädigende Aussagen sind zu unterlassen. Diese Pflichten gelten unbefristet über das Vertragsende hinaus.

 

  1. Rechte an digitalen Inhalten / Zugang

Zugänge zu Mitgliedsbereichen oder Materialien sind personenbezogen und nicht übertragbar. Zugangsdaten sind geheim zu halten.

Nutzungsrechte: Inhalte dürfen nur für den eigenen Unternehmensgebrauch genutzt werden; keine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung für Beratung Dritter ohne Zustimmung.

 

  1. Datenschutz

BG Mentoring verarbeitet Personendaten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Werden Daten von Personen aus der EU verarbeitet, erfolgt dies im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO (Standardvertragsklauseln etc.).

 

  1. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und 24 Monate danach keine Mitarbeitenden oder Subunternehmer von BG Mentoring abzuwerben oder anzustellen.

Für jeden Verstoss schuldet er eine Konventionalstrafe von CHF 100’000.–. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.

 

  1. Irrtumsanfechtung / Übervorteilung

Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Auftraggeber auf die Anfechtung wegen Irrtums (Art. 23 ff. OR); ausgenommen sind Grundlagenirrtum und Arglist. Art. 21 OR (Übervorteilung) bleibt unberührt.

 

  1. Schutzwirkung zugunsten Dritter / Abtretung

Dieser Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Rechte und Pflichten bestehen nur zwischen den Parteien. Abtretungen oder Vertragsübertragungen durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Zustimmung von BG Mentoring.

 

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprache

Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht (Obligationenrecht, Datenschutzgesetz), unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Schweiz, Kanton Basel-Landschaft, am Sitz von BG Mentoring.

EU-Kunden: Auch bei Vertragsverhältnissen mit Auftraggebern mit Sitz in der Europäischen Union (insbesondere Deutschland und Österreich) gilt ausschliesslich Schweizer Recht und ausschliesslich Gerichtsstand Schweiz (Kanton Basel-Landschaft), soweit rechtlich zulässig. Eine Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstandes ist ausgeschlossen.

Sprachfassung: Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB.

 

  1. Schlussklauseln

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform (Textform genügt, sofern nicht ausdrücklich strengere Schriftform vereinbart).

Ein Verzicht auf ein Recht gilt nicht als genereller Verzicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; an ihre Stelle tritt die zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.